
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Matthias Wendling Fotografie - Stand 30.09.2025
Grundlage: Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Fotografen-Handwerk
(veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 88 vom 15. Mai 2002, S. 10436)
1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Fotografen Matthias Wendling und der Kundschaft.
1.2 Der Fotograf erbringt Dienstleistungen im Bereich Fotografie und Videografie gemäß der getroffenen Vereinbarung. Sämtliche Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB, die Bestandteil des Vertrages sind.
1.3 Grundlage des Vertrages ist das Angebot des Fotografen, in dem die vereinbarten Leistungen sowie das Honorar festgelegt sind.
1.4 Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots zustande.
1.5 „Fotografien“ bezeichnen alle vom Fotografen erstellten Werke, unabhängig vom technischen Format oder Medium.
2. Pflichten der Kundschaft
2.1 Die Kundschaft ist verantwortlich für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen von abgebildeten Personen oder Rechteinhabenden bei Personenfotografie oder bei der Aufnahme von Objekten, die Rechten Dritter unterliegen.
2.2 Die Kundschaft ist informiert, dass die Bilder der künstlerischen Gestaltungsfreiheit des Fotografen unterliegen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Änderungswünsche sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
2.3 Es kann nicht garantiert werden, dass alle Gäste oder Teilnehmenden einer Veranstaltung fotografiert werden. Der Fotograf bemüht sich jedoch, alle wesentlichen Momente zu dokumentieren.
2.4 Der Fotograf hat Anspruch auf angemessene Pausen einschließlich Verpflegung.
2.5 Die Kundschaft verpflichtet sich, alle Gäste, Dienstleister und sonstige Beteiligte über die fotografische Dokumentation zu informieren und gegebenenfalls abweichende Wünsche zu kennzeichnen.
3. Lieferumfang des Auftrages, Online-Galerie und Fotobuch
3.1 Sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart, gilt folgendes Grundangebot: Alle Bilder werden vom Fotografen sortiert und bearbeitet. In der Regel werden 50 Bilder pro gebuchter Auftragsstunde an die Kundschaft übermittelt; nach oben hin gibt es keine feste Begrenzung. Der Fotograf bemüht sich um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Anzahl der übermittelten Bilder und den gebuchten Auftragsstunden. Je nach Art und Dauer der Veranstaltung kann die Anzahl der übermittelten Bilder variieren.
3.2 Die Bilder werden der Kundschaft über eine Online-Galerie bei Pic-Time zur Verfügung gestellt. Die Bilder können dort in der größtmöglichen verfügbaren Auflösung heruntergeladen werden. Die Galerie steht für vier Monate nach Bereitstellung zur Verfügung. Es liegt in der Verantwortung der Kundschaft, die Bilder innerhalb dieses Zeitraums herunterzuladen und selbst zu speichern.
3.3 Sofern ein Fotobuch mitbestellt wurde, ist dieses standardmäßig auf 30 Seiten und 50 Bilder begrenzt. Der Fotograf bemüht sich, für den vereinbarten Preis die höchstmögliche Qualität von Bild und Einband zu gewährleisten. Hierfür wird der Online-Anbieter NPhoto genutzt. Standardmäßig wird das „Fotobuch Pro“ mit dem Papier „Arctic White“ bestellt. Sollte dieses Produkt aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, nicht verfügbar sein, wird ein gleichwertiges Ersatzprodukt geliefert. Aufgrund regelmäßiger Preisanpassungen der Anbieter ist ein Fotobuch, sofern es mitbestellt wurde, spätestens 3 Monate nach Übermittlung der Online-Galerie zu bestellen. Wird diese Frist versäumt, verfällt das Angebot oder es ist mit einer Nachzahlung zu rechnen.
3.4 Sofern nicht anders vereinbart, sind Reisekosten bis zu insgesamt 20 km ab dem Auftragsort im Honorar enthalten. Für zusätzliche Kilometer werden 0,30 € pro Kilometer in Rechnung gestellt.
4. Urheberrecht, Nutzungsrechte und Eigenwerbung
4.1 Der Fotograf behält die ausschließlichen Urheberrechte an sämtlichen Bildern. Eine Übertragung des Urheberrechts ist ausgeschlossen.
4.2 Der Fotograf räumt der Kundschaft ein einfaches Nutzungsrecht an den Bildern für private, nichtkommerzielle Zwecke ein. Bearbeitung oder Weiterverarbeitung bedarf der Zustimmung des Fotografen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet. Ein einfaches Nutzungsrecht im Sinne von § 31 UrhG erlaubt die Nutzung des Werkes in der vereinbarten Form, ohne dass das Urheberrecht übertragen wird.
4.3 Eine kommerzielle Nutzung durch die Kundschaft oder Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
4.4 Sofern nichts anderes vereinbart ist, behält sich der Fotograf das Recht vor, die Bilder für eigene Werbezwecke (z. B. Website, soziale Medien, Portfolio) zu nutzen.
5. Honorar und Zahlungen
5.1 Das Honorar wird nach Stundensatz, Tagessatz oder Pauschalpreis berechnet und versteht sich inklusive Mehrwertsteuer.
5.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Bilder im Eigentum des Fotografen.
5.3 Wird die vereinbarte Einsatzzeit um mehr als 15 Minuten überschritten, erhöht sich das Honorar entsprechend. Abgerechnet wird zum vereinbarten Stundensatz (bzw. bei Tagespauschalen anteilig pro Stunde) in Schritten von jeweils 30 Minuten.
5.4 Eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Honorars ist innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung fällig. Die Buchung gilt erst mit Zahlungseingang als bestätigt.
5.5 Die restlichen 70 % des Honorars werden unmittelbar nach der Hochzeit fällig, vor Auslieferung der Bilder.
5.6 Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und vom Fotografen bestätigt werden. Es gelten folgende Stornogebühren:
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Phase 1: 50 % (ab Vertragsabschluss bis 3 Monate vor dem Termin)
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Phase 2: 75 % (3 Monate bis 30 Tage vor dem Termin)
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Phase 3: 100 % (ab 30 Tage vor dem Termin)
Ausnahmen gelten im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Todesfalls in der unmittelbaren Familie des Brautpaares.
6. Wenn die Fotografie nicht stattfindet
6.1 Findet die Fotografie aus Gründen höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z. B. plötzliche Krankheit, Unfall, Ausfall von Transportmitteln), nicht statt, ist der Fotograf berechtigt, die Anzahlung (30 % des Honorars) einzubehalten.
6.2 Liegt der Grund beim Fotografen, wird die Anzahlung zurückerstattet.
6.3 Bei Kinderfotografie übernimmt der Fotograf keine Verantwortung für das Verhalten der Kinder. Eine Nachfotografie erfolgt nur bei Neugeborenen bis 14 Tage nach der Geburt, sofern vereinbart.
7. Haftung
7.1 Der Fotograf haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ausgenommen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
7.2 Der Fotograf übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch eigenständig handelnde Subunternehmer entstehen.
7.3 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
7.4 Für Personen- und Sachschäden während der Hochzeit haftet ausschließlich die Kundschaft, es sei denn, der Schaden wird durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Fotografen verursacht.
7.5 Die Kundschaft haftet für Schäden, die durch Gäste vor, nach oder während der Veranstaltung am Equipment des Fotografen entstehen.
8. Gefahrübergang und Lieferung
8.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Bilder geht mit der Übergabe an die Kundschaft bzw. beim Versand an den Transportdienstleister auf die Kundschaft über.
8.2 Für den Versand von Bildmaterial oder Datenträgern wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Fotograf handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.
8.3 Digitale Daten gelten als geliefert, sobald sie per Download-Link, E-Mail oder auf sonstigem vereinbarten Medium bereitgestellt wurden.
9. Reklamationen
9.1 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bilder schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei.
10. Digitale Daten
10.1 Die Kundschaft ist verantwortlich für die Sicherung der übergebenen digitalen Daten. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für Datenverluste oder Inkompatibilitäten von Dateiformaten oder Datenträgern nach Übergabe.
10.2 Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Bildmaterial dauerhaft zu archivieren, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Originaldateien (RAW-Dateien) verbleiben beim Fotografen und werden nur auf besondere Vereinbarung hin herausgegeben.
11. Schutz vor Entstellung
11.1 Die Kundschaft verpflichtet sich, die vom Fotografen erstellten Bilder weder zu entstellen noch in Inhalt oder Aussage durch Bearbeitung, Filter, Collagen oder sonstige Veränderungen zu verfälschen. Jede Bearbeitung bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.
12. Aufnahmen von Gästen und Dienstleistern
12.1 Zur Auftragserfüllung besteht ein berechtigtes Interesse, alle an der Hochzeit beteiligten Personen im Rahmen der Dokumentation zu fotografieren.
12.2 Die Kundschaft verpflichtet sich, entsprechende Einwilligungen einzuholen, weist alle Gäste und Dienstleister darauf hin, dass fotografische Aufnahmen gemacht werden, und kennzeichnet Personen, die nicht fotografiert werden möchten. Die Kundschaft stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
13.1 Es gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen.
14. Sonstiges / Salvatorische Klausel
14.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.
14.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
15. Datenschutz (Hinweis)
15.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden DSGVO-Vorschriften. Nähere Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf der Website des Fotografen einsehbar.
